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Viele Wohnungseigentümer, Bauherren und Mieter heizen auch heute noch mit Gas- oder Ölheizungen, die mehr als 25 Jahre alt sind und hohe Energieverluste mit sich bringen.
Daher haben wir alles rund um das Thema Heizungsmodernisierung kompakt für Sie zusammengestellt und halten als Fazit fest: Ein Kesseltausch lohnt sich.
Lohnt sich die Erneuerung?
Aus der Vergangenheit stammende Heizkessel sind längst nicht mehr auf dem aktuellen technischen Stand und verursachen gegenüber modernen Geräten Energieverluste von rund 48 Prozent. Dies schlägt sich auch in erhöhten Heizkosten nieder. Wird der alte Gaskessel durch einen modernen Gas Brennwertkessel ersetzt, ergeben sich Heizkosteneinsparungen von 30 Prozent bei guter vorliegender Rohrdämmung. In Kombination mit einer Solarthermie sind es sogar 50 Prozent.
Zudem sollten Sie beachten, dass die Energiesparverordnung 2014 (EnEV) 30 Jahre alte Kessel, die nach dem 01.01.1985 eingebaut wurden, untersagt und Bauherren beim Einsatz veralterer Anlagen ein Bußgeld auflegt. Noch vor 1985 gefertigte Heizungen sind bereits ab 2015 zu erneuern.
Da im Rahmen einer energetischen Heizungssanierung massiv der CO2-Ausstoß gesenkt wird, unterliegt diese Maßnahme einer staatlichen Förderung. Somit werden die Investitionskosten und die Hemmschwelle gesenkt und lukrative Anreize für eine Erneuerung der Heizung gesetzt. Wie auch bei der Dämmung erfolgt die Förderung zum einen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zum anderen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Erneuerung von Systemen der Heizung mit fossilen Brennstoffen, wie beispielsweise Ersatz von Konstanttemperaturkessel oder Niedertemperaturkessel durch eine Brennwertheizung, werden Fördergelder von der KfW-Bank vergeben.
Für Systeme auf Basis von erneuerbaren Energien, wie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen oder Holzvergaseroder Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen, erfolgt die Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). In der Regel kann nur bei einer der beiden Institutionen eine Förderung beantragt werden. Doch wie fast überall bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Erfolgt die Maßnahme im Zuge einer Umstrukturierung zum KfW-Effizienzhaus, so können sowohl Förderungen bei der KfW als auch beim BAFA beantragt werden.
Die Anschaffung einer neuen Heizung, wie beispielsweise eines Gas- oder Öl-Brennwertkessels, eines Blockheizkraftwerkes oder eines Fernwärmeanschlusses, wird von der KfW gefördert. Auch der Umstieg von einer Öl- auf eine Gasheizung oder umgekehrt werden gefördert.
Die Förderung teilt sich dabei in zwei Varianten auf: Kredit und Zuschuss, wobei der Zuschuss nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten vergeben wird. Beide Varianten haben wir in der folgenden Tabelle dargestellt: